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Umgemeindung



Wenn Sie sich aus Ihrer derzeitigen Gemeinde zur Markusgemeinde umgemeinden lassen möchten, dann füllen Sie bitte das Formular aus und geben es in unserem Gemeindebüro ab.

Die Umgemeindung wird auf der nächsten Sitzung des Gemeindekirchenrats (GKR) beschlossen und, hat mit Datum des GKR-Beschlusses Gültigkeit.



Eintritt - Übertritt - Wiedereintritt



Für den (Wieder-)Eintritt vereinbaren Sie zunächst ein Gespräch mit der Pfarrerin bzw. dem Pfarrer. Bitte bringen Sie zu dem Gespräch die Austrittsbestätigung vom Amtsgericht und Ihren Ausweis mit, sowie nach Möglichkeit Tauf- und Konfirmationsurkunde. Außerdem ist es für uns hilfreich, wenn Sie das entsprechende Formular schon vorausgefüllt mitbringen.

Der Wiedereintritt wird auf der nächsten Sitzung des Gemeindekirchenrats (GKR) beschlossen und hat mit Datum des GKR-Beschlusses Gültigkeit.

Bitte denken Sie daran, den Kircheneintritt auf Ihrer Lohnsteuerkarte vermerken zu lassen.

Für den Fall, dass der Wiedereintritt wegen eines Arbeitsverhältnisses o.ä. sehr schnell gehen soll, wird auf die Wiedereintrittsstellen verwiesen; die Gemeinde bekommt in diesen Fällen eine Mitteilung. Diese finden Sie auf https://www.ekbo.de/glauben/kircheneintritt/kircheneintrittsstellen