In seiner Predigt vom 2. Juli 1933 begründete Pfarrer Großmann seine Weigerung, für die Neuordnung der Kirche zu danken:
Die Preussische Regierung hat für die evangelischen Landeskirchen in Preussen einen Staatskommissar eingesetzt. Sie hat damit den berufenen Organen der kirchlichen Selbstverwaltung die Leitung der Kirche aus der Hand genommen. Sie hat es gerade in der Zeit getan, in der es darum geht, unserer evangelischen Landes- und Reichskirche eine neue Ordnung ihres Lebens zu schaffen. Das ist ein Eingriff in die durch die Verfassung und die besonders feierliche Zusage unseres Volkskanzlers in heiliger Stunde begründete Freiheit und Selbständigkeit unserer evangelischen Kirche von grundsätzlicher Bedeutung. Kein Wunder, dass sich an diesem Eingriff der Staatsgewalt die Geister des Kirchenvolkes scheiden.
Entweder wird die evangelische Kirche, auch wenn das die Männer der Staatsregierung gegenwärtig durchaus nicht beabsichtigen, zuletzt doch nur ein Anhängsel des nationalen Staates und dadurch unfähig, für ihre eigentliche Aufgabe am Volk, oder sie gestaltet frei nach dem Auftrag ihres erhöhten Herrn ihr Leben, frei nach dem Auftrag des Herrn, von dem es Paulus bekennt: „Wo der Herr ist, da ist Freiheit“. Da kann es und darf es keinen staatlichen Zwang geben. Darum leidet es unser Gewissen nicht, dass wir für die Folgen dieses Eingriffs der Staatsregierung in unsere Kirche heute danken. Danken dafür wäre unehrlich und wahrhaftig, Heuchelei an heiliger Stelle, Sünde wider das 2. Gebot.